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   BSG, 26.01.1994 - 9 RV 25/93   

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https://dejure.org/1994,1727
BSG, 26.01.1994 - 9 RV 25/93 (https://dejure.org/1994,1727)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1994 - 9 RV 25/93 (https://dejure.org/1994,1727)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1994 - 9 RV 25/93 (https://dejure.org/1994,1727)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 812
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 9 RV 25/93
    Eine solche Verletzung ist anzunehmen, wenn das LSG eine Ermittlungsmaßnahme unterlassen hat, zu der es sich nach den Umständen des Falles und unter Zugrundelegung seiner eigenen Rechtsansicht hätte gedrängt fühlen müssen (stRspr des Bundessozialgerichts , vgl beispielsweise SozR 1500 § 160 Nr. 5).
  • BSG, 04.02.1976 - 9 RV 136/75

    Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 26.01.1994 - 9 RV 25/93
    Dafür ist ebenso wie für die Festsetzung des Grades der Behinderung vorrangig das Gericht zuständig (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 13; SozR 3870 § 3 Nrn 4 und 26), das allenfalls die Hilfe eines berufskundlichen Sachverständigen in Anspruch nehmen könnte, wenn es auf die Verhältnisse in einem bestimmten Beruf ankommen sollte (wegen Ausnahmefällen, in denen das Gericht auch bei Entstellungen zweckmäßigerweise Mittelspersonen einschalten sollte, vgl Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 49. Aufl, Anm 2 zu § 372).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Die Feststellung, dass im Einzelfall ein Versicherter wegen einer körperlichen Anormalität an einer Entstellung leidet, ist in erster Linie Tatfrage (vgl BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1; BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, jeweils RdNr 6).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 35/15 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Mamma-Augmentationsplastik nach

    Die Rechtsprechung hat als Beispiele für eine Entstellung zB das Fehlen natürlichen Kopfhaares bei einer Frau (vgl BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f) oder eine Wangenatrophie (vgl LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 2.5.2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder Narben im Lippenbereich angenommen oder erörtert (vgl BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) .

    Die Feststellung, dass im Einzelfall ein Versicherter wegen einer körperlichen Anormalität an einer Entstellung leidet, ist in erster Linie Tatfrage (vgl BSGE 93, 252 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 3, RdNr 6; BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) .

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Die Rechtsprechung hat eine Entstellung bei einer Frau ohne natürliches Kopfhaar (nochmals BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 45 S 253 f; anders beim Mann: BSG SozR 2200 § 182b Nr. 18 S 50 f), bei einer Wangenatrophie (LSG Rheinland-Pfalz vom 2. Mai 2002 - L 5 KR 93/01 - KRS 02.021) oder bei Narben im Lippenbereich (BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1) angenommen bzw erörtert; im Urteil zum Fall eines Kindes mit einer angeborenen Gesichtsspalte ist zwar von einer Missbildung die Rede, gleichzeitig dürften aber Funktionsdefizite vorgelegen haben (vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 11 S 21 f).

    Dabei ist die Frage, ob ein körperliches Defizit das Aussehen eines Menschen entstellt, in erster Linie Tatfrage und daher nicht vom Revisionsgericht zu beantworten (dazu nochmals: BSG SozR 3-1750 § 372 Nr. 1).

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